24.06.2026 - 14:00 Uhr | News | Quelle: dpa
Sportgerichtshof stärkt Mutterschutz im Profifußball

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©IMAGO
Schwangerschaft als Kündigungsgrund? Der CAS setzt ein Zeichen und spricht einer Spielerin erstmals Schadenersatz zu. Welche Folgen das Urteil für andere Profis hat.

Der italienische Fußballverein Lazio muss seiner ehemaligen Spielerin Maja Göthberg Schadenersatz zahlen, weil das Arbeitsverhältnis aufgrund ihrer Schwangerschaft unrechtmäßig beendet wurde. Das entschied nach Angaben der Spielergewerkschaft FIFPRO der Internationale Sportgerichtshof CAS und habe damit einen Präzedenzfall geschaffen. Das «bahnbrechende» Urteil, das auch Gehaltsnachzahlungen beinhalte, könne die zukünftige Anwendung des Schwangerschaftsschutzes im Profifußball prägen, hieß es von der FIFPRO.

In diesem Fall sei es nie nur um Fußball gegangen, wurde Göthberg (28) in einer Mitteilung der Gewerkschaft zitiert: «Das Urteil sendet die Botschaft aus, dass eine Schwangerschaft niemals als Problem oder als Grund dafür angesehen werden sollte, einer Spielerin Einsatzmöglichkeiten zu verweigern.»

Was war passiert?

Göthberg spielte in der Saison 2023/24 für die Lazio und stieg mit dem Verein in die Serie A auf. Bei Verhandlungen im Sommer 2024 über einen neuen Vertrag fehlte nach einer mündlichen Einigung nur noch die Unterschrift der Mittelfeldspielerin. Dann erfuhr Göthberg von ihrer Schwangerschaft und informierte den Verein - ein Kontrakt kam nun nicht mehr zustande. Göthberg sah ihre Schwangerschaft als Grund dafür und klagte. Der Club vertrat die Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei.

Der CAS entschied jetzt, dass auch ohne unterschriebenen Vertrag bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Der ausschlaggebende Grund für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei die Schwangerschaft Göthbergs gewesen. Zudem schuf das CAS-Urteil einen wichtigen Präzedenzfall hinsichtlich der Vertraulichkeit von medizinischen Informationen im Zusammenhang mit Schwangerschaften.

Schwangerschaft darf niemals ein Problem sein

«Dieser Fall zeigt, dass die Mutterschaftsbestimmungen der FIFA nicht nur Worte auf dem Papier sind, sondern den Spielerinnen einen echten Schutz bieten», sagte Alexandra Gomez Bruinewoud, Rechtsdirektorin der FIFPRO. Die Bedeutung dieses Urteils gehe über den Fall Göthberg hinaus und bestätige, «dass Vereine nicht einfach ein Arbeitsverhältnis beenden können, selbst wenn dieses noch nicht vollständig formalisiert ist, sobald sie erfahren, dass eine Spielerin schwanger ist».

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