20.09.2023 - 10:38 Uhr | News | Quelle: dpa
Experte zum Fall Voss-Tecklenburg: «Arbeitsrecht gilt auch für DFB»

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©IMAGO
Wie geht es in der Hängepartie um Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg beim DFB weiter? Ein Arbeitsrechtler sieht keine zeitliche Grenze bei einer Krankschreibung.

Arbeitsrechtler Martin Gutzeit sieht die derzeit erkrankte Fußball-Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg durch die Gesetzgebung in ihrem Amt geschützt. «Das Arbeitsrecht gilt auch für den DFB. Wenn der Vertrag von Martina Voss-Tecklenburg befristet ist, dann kann er grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden», sagte der Wissenschaftler von der Justus-Liebig-Universität in Gießen der Deutschen Presse-Agentur. «Eine krankheitsbedingte ordentliche Kündigung scheidet deshalb von vornherein aus - ungeachtet dessen, ob in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine solche Kündigung überhaupt wirksam gewesen wäre.»

Voss-Tecklenburg, die nach dem WM-Debakel in der Kritik steht, fehlt bei den Nations-League-Spielen der deutschen Fußballerinnen an diesem Freitag (18.00 Uhr/ARD) in Viborg gegen Dänemark und am 26. September (18.15 Uhr/ZDF) in Bochum gegen Island. Der Deutsche Fußball-Bund hatte am 8. September mitgeteilt, dass die 55-Jährige wegen einer Erkrankung nicht auf der Bank sitzen und von Co-Trainerin Britta Carlson vertreten werde. Der Vertrag Voss-Tecklenburgs läuft bis 2025.

In Berichten war zuletzt von interner Kritik der Nationalspielerinnen an Voss-Tecklenburg die Rede. Die Auswahl um Kapitänin Alexandra Popp war bei der Weltmeisterschaft in Australien überraschend nach der Vorrunde ausgeschieden. Nach Angaben von Gutzeit, der in Gießen einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht innehat und sich intensiv mit dem Sportrecht befasst, wäre eine fristlose Kündigung im Fall Voss-Tecklenburg nach allem was bekannt ist «wohl unwirksam.»

Der DFB befindet sich derzeit in einer schwierigen Situation: In der Nations League geht es um die Olympia-Qualifikation, gleichzeitig ist aber die WM-Analyse wegen des Fehlens von Voss-Tecklenburg nicht abgeschlossen. Zudem ist unklar, wann sie wieder arbeiten kann. Die Bundestrainerin selbst hat sich bislang nicht zu ihrer Erkrankung geäußert. «Es gibt keine zeitliche Grenze bei einer Krankschreibung. Wenn jemand krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, dann ist das so», erklärte Gutzeit.

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