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02.10.2023 - 19:10 Uhr | News | Quelle: dpa
Medien: Weltmeisterinnen belasten im Kuss-Skandal den Ex-Verbandschef

Im Ermittlungsverfahren zum Kuss-Skandal um Luis Rubiales, den inzwischen zurückgetretenen Chef des spanischen Fußball-Verbandes RFEF, hat die Justiz drei Weltmeisterinnen befragt. Weltfußballerin Alexia Putellas, Kapitänin Irene Paredes und Misa Rodríguez hätten dabei am Montag bestätigt, ihre Teamkollegin Jennifer Hermoso sei bei der WM-Siegerehrung am 20. August im australischen Sydney gegen ihren Willen von Rubiales auf den Mund geküsst worden, wie der staatliche Fernseh-Sender RTVE und andere spanische Medien unter Berufung auf Justizkreise in Madrid berichteten.
Die Spielerinnen hätten auch bestätigt, dass Hermoso anschließend unter anderem im Teambus und bei einem gemeinsamen Urlaub auf Ibiza unter Druck gesetzt worden sei, um Rubiales zu entlasten, hieß es. Der 46 Jahre alte Ex-Funktionär habe die Fußballerin unter Tränen zu überreden versucht, ein gemeinsames Video zu machen. Die drei Befragten hätten außerdem ausgesagt, sie hätten von Dritten gehört, dass die 33-jährige Hermoso unter anderem auch vom damaligen Nationaltrainer Jorge Vilda bedrängt worden sei, damit sie erklärt, der Kuss sei in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt.
Der zuständige Richter Francisco de Jorge, der gegen Rubiales im Zusammenhang mit dem mutmaßlich aufgezwungenen Kuss wegen sexueller Aggression und Nötigung ermittelt, habe Rodríguez im Staatsgerichtshof in Madrid persönlich befragt und Putellas und Paredes per Videokonferenz angehört. Der nach der WM von Montse Tomé abgelöste Nationaltrainer Vilda wurde für den 10. Oktober vorgeladen. Gegen ihn wird inzwischen ebenfalls ermittelt.
Rubiales beteuert, Hermoso habe dem Kuss zugestimmt. Die Spielerin erklärte aber, sie habe sich «als Opfer einer impulsiven, sexistischen und unangebrachten Handlung gefühlt, der ich nicht zugestimmt habe». Der Ermittlungsrichter muss entscheiden, ob die Beschuldigten auf die Anklagebank kommen. Rubiales droht in diesem Fall laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.
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