DFB: Anpassungen zur Meldung 2020/21 vorgenommen


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DFB: Anpassungen zur Meldung 2020/21 vorgenommen |  Startbeitrag 06.12.2020 - 10:17
  Prytz2
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FC Hansa Rostock
Der deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Rahmen einer Sitzung verschiedene Beschlüsse zur FLYERALARM Frauen-Bundesliga und zur 2. Frauen-Bundesliga verfasst. Bei den vorgenommenen Entscheidungen handelt es sich um Anpassungen im Zulassungsverfahren sowie der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung.

Ab dem Zulassungsverfahren für die kommende Spielzeit 2021/2022 sollen die Vereine der FLYERALARM Bundesliga einen Marketingverantwortlichen in Vollzeit benennen. Darüber hinaus muss ab der kommenden Saison verpflichtend ein Pressesprecher mindestens in Teilzeit eingestellt werden. Bei Vereinen unter anderem wie Eintracht Frankfurt, VfL Wolfsburg oder Bayern München können die personell-administrativen Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren nicht durch Personen erfüllt werden, die eine entsprechende Funktion bereits für deren Männerauswahl ausüben.

Die Klubs der 2. Frauen-Bundesliga sind von nun an auch während der Saison verpflichtet, die DFB-Zentralverwaltung über sämtliche Vorgänge von großer wirtschaftlicher Bedeutung, die mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein können, zu informieren.

Paragraf 25 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sieht unter anderem vor, dass bis zum Ende der Saison 2020/2021 weiterhin keine Kontingente für Fans des Gastvereins zur Verfügung gestellt werden können. Zuletzt galt die Regelung bis zum 31. Dezember 2020. Diese wurde nun bis zum Saisonende verlängert. Gästefans dürfen jedoch zugelassen werden, wenn die örtlichen Behörden dies bestätigen. Entsprechende Regelungen sind in den Hygienekonzepten der Vereine zu treffen.
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